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Allgemeine Informationen

Diese Webseite wird von der Offiziersgesellschaft der Stadt Bern betrieben. Anfragen sind schriftlich an den Sekretär zu richten:

Offiziersgesellschaft der Stadt Bern
Oblt aD Ricco Hostettler
Bernstrasse 152
3148 Lanzenhäusern
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Datenschutzerklärung

1. Einleitung

Die Offiziersgesellschaft der Stadt Bern («OGB» oder «wir») setzt sich für die Belange der Sicherheits- und Friedenspolitik ein, namentlich im Bereich der Aufträge, des Einsatzes und der Führung der Schweizer Armee sowie der Ausbildung und Ausrüstung der Dienstpflichtigen. Zu diesem Zweck betreibt er eine Webseite und führt Veranstaltung für seine Mitglieder und die interessierte Öffentlichkeit durch. Die OGB erbringt in diesem Zusammenhang diverse Dienstleitungen.

Diese Datenschutzerklärung gilt nicht für Webseiten von Drittbetreibern, welche über diese Webseite aufgerufen werden können. Die OGB hat keinen Einfluss auf die Datenbearbeitung durch diese Drittanbieter.

 

2. Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich für die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Datenbearbeitungen ist die Offiziersgesellschaft der Stadt Bern, c/o Oberst i Gst Frieder Fallscheer, Kollerweg 3, 3006 Bern.

Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit dieser Datenschutzerklärung können jederzeit an folgende Adresse gerichtet werden:
Offiziersgesellschaft der Stadt Bern
c/o Oberst i Gst Frieder Fallscheer
Kollerweg 3
3003 Bern
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3. Von wem bearbeiten wir Personendaten?

Wir erheben und bearbeiten Personendaten von folgenden Kategorien von Personen:

  •  Mitgliedern der OGB
  • Teilnehmern an Veranstaltungen mit Anmeldemöglichkeit/-pflicht
  • Nutzern unserer Webseite
  • Vorstandsmitgliedern
  • Sponsoren
  • Lieferanten und anderen Vertragspartnern
  • Kontaktpersonen von Armee, Behörden und Ämtern
  • Referenten oder anderen Podiumsgästen

4. Welche Personendaten bearbeiten wir?

Unter Personendaten werden alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, verstanden.

Wir erheben und Bearbeiten vor allem folgende Kategorien von Personendaten:

  • Personalien (z.B. Name und Vorname) sowie militärische Informationen (z.B. mil Grad)
  • Kontaktangaben und persönliche Informationen (z.B. Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum)
  • Vertragsdaten
  • Bank- und Zahlungsangaben
  • Referenzen, Hinweise oder Empfehlungen
  • Präferenzdaten (z.B. Nutzung unserer Webseite)
  • weitere Informationen (z.B. Angaben aus der Kommunikation mit Behörde

Wir erhalten die meisten Daten direkt von Ihnen (z.B. wenn Sie sich für eine Veranstaltung anmelden oder wenn Sie uns eine Anfrage senden). Es kann aber auch vorkommen, dass wir Personendaten bei Dritten erheben oder aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Internet, Telefonbuch) Personendaten erheben.

 

5. Zu welchen Zwecken bearbeiten wir Personendaten?

 Wir erheben und bearbeiten Personendaten hauptsächlich für folgende Zwecke:

  • Kommunikation mit Ihnen
  • Erbringung unserer Dienstleistungen
  • Vertragsabschluss und -abwicklung
  • Rechnungsstellung und Inkasso
  • Betrieb unserer Infrastruktur, Webseite und Präsenz auf sozialen Netzwerken
  • Analyse der Nutzung unserer Webseite und Dienstleistungen
  • Marketing und Beziehungspflege (z.B. Anlässe)
  • Versand des Programms
  • Bearbeitung von Anfragen
  • Abwicklung der Beziehung zu unseren Vereinsmitgliedern
  • Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Abwehr von Rechtsansprüchen
  • Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Pflichten
  • weitere operative oder administrative Zwecke

Wir nehmen grundsätzlich weder Profilings noch automatisierte Einzelentscheidungen vor.

 

6. Wem werden Personendaten bekannt gegeben?

Wir können Personendaten an folgende Kategorien von Empfängern bekannt geben:

  • Dienstleister, die die Personendaten in unserem Auftrag und zu unseren Zwecken bearbeiten (z.B. IT-Provider)
  • Drittparteien, die via Webseite Personendaten über die Nutzer unserer Webseite erheben (z.B. mittels sog. Cookies und ähnlichen Techniken)
  • Behörden und öffentliche Stellen
  • weitere mögliche Dritte

7. Geben wir Personendaten ins Ausland bekannt?

Grundsätzlich bearbeiten wir die Personendaten in der Schweiz. Einige unserer Dienstleister (z.B. IT-Provider) können sich jedoch auch in der EU oder in irgendeinem Land weltweit befinden.

Werden Personendaten in ein Land ohne angemessenen Datenschutz übermittelt, so gewährleisten wir einen angemessenen Schutz mittels Einsatzes hinreichender Garantien (z.B. EU-Standardvertragsklauseln) oder wir stützen uns auf eine der gesetzlichen Ausnahmen ab (z.B. Einwilligung).

 

8. Verwenden wir Cookies?

Diese Webseite verwendet Cookies. Es handelt sich hierbei um kleine Textdateien, die beim ersten Besuch auf einer Webseite vom betreffenden Webserver an den Browser des Nutzers gesendet und auf dem Gerät des Nutzers oder im Zwischenspeicher des Browsers gespeichert werden. Wird diese Webseite das nächste Mal mit demselben Gerät besucht, prüft der Browser, ob bereits ein entsprechender Cookie vorhanden ist. Der Browser sendet sodann die in dem Cookie gespeicherten Daten zurück an den Webserver. Auf diese Weise kann der Webserver erkennen, ob der Browser die betreffende Webseite bereits besucht hat. Die mit Hilfe der Cookies gesammelten Informationen werden von der OGB für die anonymisierte Analyse der Benutzung dieser Webseite, zur Verbesserung des Angebots sowie für die Anpassung der Website für die Nutzer verwendet. Unter Vorbehalt von Google Analytics erfolgt keine andere Verwendung der mittels Cookies erhobenen Personendaten, insbesondere werden die gewonnenen Daten in keinem Fall dazu verwendet, die Nutzer dieser Webseite persönlich zu identifizieren. Selbstverständlich können Sie Ihren Browser jederzeit so einstellen, dass keine Cookies von unserer Webseite auf der Festplatte abgelegt bzw. bereits auf dem Gerät gespeicherte Cookies wieder gelöscht werden. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls einige Funktionen dieser Webseite nicht vollumfänglich oder gar nicht nutzen können. Die genaue Vorgehensweise, um die Browsereinstellungen zu ändern, hängt vom verwendeten Browser ab. Informationen zur Änderung bzw. Festlegung der Browsereinstellungen finden Sie unter dem Menü "Hilfe" Ihres Browsers.

 

9. Wie lange bewahren wir Personendaten auf?

Sofern nicht anders vereinbart, speichern wir die von uns erhobenen Personendaten grundsätzlich nur so lange, wie dies für den Bearbeitungszweck erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein überwiegendes privates Interesse besteht. Sobald die von uns erhobenen Personendaten für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden sie grundsätzlich und soweit möglich gelöscht oder anonymisiert.

 

10. Wie schützen wir Personendaten?

Wir ergreifen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Personendaten vor Verlust, unbeabsichtigter Offenlegung, unberechtigter oder unrechtmässiger Bearbeitung, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.

 

11. Was sind Ihre Rechte?

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft über die Personendaten zu erhalten, die wir über Sie bearbeiten. Ferner haben Sie das Recht auf Korrektur falscher Personendaten, auf Löschung Ihrer Personendaten sowie ein Widerspruchsrecht. In gewissen Fällen haben Sie auch das Recht, Ihre Personendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Datenportabilität). Falls die Bearbeitung von Personendaten auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Anträge im Zusammenhang mit diesen Rechten sind schriftlich oder per E-Mail an die eingangs genannte Kontaktstelle zu richten.

 

12. Änderungen

Wir können diese Datenschutzerklärung ohne Vorankündigung jederzeit anpassen. Änderungen gelten ab der Publikation der geänderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Webseite. Gültig ist jeweils die auf der Webseite publizierte Fassung.

(Stand 1.9.2023)

Anmeldung für den Pokalwettkampf 2019:

Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Die Platzzahl ist beschränkt auf max. 12 Tn

Anmeldeschluss ist der 24. März 2019.

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Anmeldung für den Neumitgliederanlass

Anmeldeschluss: 26. August 2021

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Anmeldung für die 160. MV der Stadt Bern
Beginn: 18.00 Uhr

Anmeldeschluss ist der 18. Juni 2021.

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Anmeldeschluss provisorisch: 3. März 2024

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Anmeldung für die U COLT:

Anmeldeschluss: 9. September 2021 verlängert bis 19. September 2021

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Anmeldeschluss Nachtessen: Donnerstag, 14. März 2024

Die Teilnahme an MV und Apéro ist auch ohne Anmeldung möglich.

 

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Untenstehend können Sie sich für eine unserer Veranstaltungen anmelden.
Falls Sie ein generelles Anliegen haben, bitten wir Sie, unser Kontaktformular zu verwenden:

Für einen Beitritt zur OGB bitten wir Sie, das Beitrittsformular (Link, hier klicken) herunterzuladen, auszufüllen und unserem Sekretär zukommen zu lassen.

Allgemeine Mitteilungen und Adressänderungen können Sie uns mittels untenstehendem Kontaktformular oder auch per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zukommen lassen.

Herr Frau







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Gerne machen wir unsere geschätzten Mitglieder auf eine schöne Ausstellung im Schloss Jegenstorf aufmerksam. Wer sich für Schweizer Geschichte interessiert, sollte sie unbedingt besuchen. Die Ausstellung dauert vom 20. August bis18. Oktober 2015. Der Eintritt ist frei. Schloss Jegenstorf ist mit dem öV sehr gut erreichbar, das Schloss ist nur wenige Gehminuten vom Bahnhof Jegenstorf entfernt.

Exakt am Tag der Ausstellungseröffnung 20. August 2015, ist es 70 Jahre her, dass der Aktivdienst in der Schweiz offiziell zu Ende ging. Am 19. August 1945 besammelte General Guisan die Stabsoffiziere und aktive Truppenkommandanten zu einem letzten Armeerapport im Park von Schloss Jegenstorf, wo er seinen Kommandoposten (Oktober 1944 bis August 1945) hatte.

General Guisans Worte vom 19. August 1945 stellten eine Art militärisches Testament des Oberbefehlshabers der Schweizer Armee im Zweiten Weltkrieg dar. Sie gingen ebenso wie der legendäre Rütlirapport vom 25. Juli 1940 in die Schweizer Geschichte ein.

Weitere Informationen liefert: www.schloss-jegenstorf.ch
Ursula Bonetti
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Zeitschriften

1.        Name, Rechtsnatur, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Rechtsnatur und Sitz

Unter dem Namen Offiziersgesellschaft der Stadt Bern (OGB) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz am schweizerischen Wohnsitz des Präsidenten.

Art. 2 Zweck

Die OGB setzt sich für die Belange der Sicherheits- und Friedenspolitik ein, namentlich im Bereich der Aufträge, des Einsatzes und der Führung der Schweizer Armee sowie der Ausbildung und Ausrüstung der Dienstpflichtigen. Im Rahmen dieses Zweckes vertritt die Gesellschaft insbesondere ihre Interessen gegenüber der Öffentlichkeit und den Behörden und fördert die Kameradschaft und die ausserdienstliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder.

Art. 3 Sektionen

Die OGB ist eine Ortssektion der Kantonal-Bernischen Offiziersgesellschaft (KBOG), welche ihrerseits eine Sektion der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG) ist. Die Gesellschaft kann Sektionen wie z.B. fachspezifische Sektionen, Reitsektion oder Sportsektionen bilden, welchen bestimmte Aufgaben übertragen werden. Diese Sektionen konstituieren sich selbst und können, soweit dies im Interesse ihrer Aufgaben ist, Reglemente erstellen.

2.Mitgliedschaft

Art. 4Mitglied

Jeder Offizier der Schweizer Armee sowie weitere Personen, die den Zweck der OGB unterstützen, können Mitglied der Gesellschaft werden. Die Anmeldung erfolgt durch Zusendung des Anmeldeformulars an den Präsidenten oder an ein Vorstandsmitglied.

Art. 5 Aufnahme

Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand endgültig.

Art. 6 Ehrenmitglied

Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder sowie weitere Personen, welche sich um die Gesellschaft in ausserordentlicher Weise verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder sind von sämtlichen Pflichten gegenüber der Gesellschaft befreit.

Art. 7 Austritt

Der Austritt aus der Gesellschaft kann jederzeit durch entsprechende Erklärung auf Ende des Gesellschaftsjahres erfolgen. Er befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung bereits vorher fällig gewordener Beträge.



Art. 8 Ausschluss

Der Vorstand hat das Recht, Mitglieder, welche die Interessen und das Ansehen der Gesellschaft schädigen oder gefährden, oder ihren Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft nicht nachkommen, ohne Angabe von Gründen mit Mehrheitsbeschluss von der Mitgliedschaft auszuschliessen. Das Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages nach mehreren Mahnungen kann zum Ausschluss führen.

Der Ausschliessungsbeschluss des Vorstandes ist endgültig.

3.   Organisation

Art. 9     Organe

Die Organe der Gesellschaft sind

a)                die Mitgliederversammlung

b)                der Vorstand

c)                 die Rechnungsrevisoren.

a.   Mitgliederversammlung

Art. 10 Befugnisse

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Sie ist zuständig für die

a)        Genehmigung der Jahresberichte des Vorstandes und der Sektionen

b)        Genehmigung der Jahresrechnung, des Berichts der Rechnungsrevisoren und des Jahresbudgets

c)         Dechargéerteilung an die geschäftsführenden Organe

d)        Genehmigung des Jahresprogramms

e)        Wahl des Präsidenten, der übrigen Mitglieder des Vorstandes, der Präsidenten der Sektionen und der beiden Rechnungsrevisoren

f)         Wahl der Ehrenmitglieder

g)        Festsetzung des Mitgliederbeitrages

h)        Statutenänderungen

i)                  Auflösung der Gesellschaft.

Art. 11    Einberufung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich in der ersten Jahreshälfte statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, so oft es die Geschäfte erfordern.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Verlangen es zehn Prozent der Mitglieder unter Angabe der Gründe, so muss der Vorstand eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die Mitgliederversammlung kann nur über Traktanden beschliessen, die mit der Einladung zu derselben sämtlichen Mitgliedern bekannt gegeben worden sind. Handelt es sich um Statutenänderungen, so sind die vorgeschlagenen Änderungen in vollem Wortlaut bekannt zu geben.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss spätestens 20 Tage vor dem Versammlungstag der Schweizerischen Post übergeben, elektronisch oder auf andere technische Art und Weise übermittelt werden.

Jedes Mitglied kann Anträge schriftlich und begründet bis 10 Tage vor der Mitgliederversammlung dem Präsidenten einreichen.

Art. 12Beschlussfassung

Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

b.   Vorstand

Art. 13     Zusammensetzung, Wahl

Der Vorstand besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Er konstituiert sich selbst, kann Zirkularbeschlüsse fassen und Befugnisse dem Präsidenten delegieren.

Der Präsident und die übrigen Vorstandsmitglieder werden für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

Der Präsident kann zwei Mal für jeweils zwei Jahre wiedergewählt werden. Die Amtszeit des Präsidenten ist somit auf maximal sechs Jahre beschränkt. Für die übrigen Vorstandsmitglieder besteht keine Amtszeitbeschränkung.

Art. 14Befugnisse und Beschlussfassung

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich der Mitgliederversammlung oder den Revisoren vorbehalten sind.

Der Präsident vertritt die Gesellschaft nach aussen.

c.Rechnungsrevisoren

Art. 15     Wahl und Befugnisse

Die Rechnungsrevisoren werden für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Eine Amtszeitbeschränkung besteht nicht.

Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung der Gesellschaft. Sie erstellen zuhanden der Mitgliederversammlung einen Revisorenbericht und beantragen, ob dem Vorstand Décharge erteilt werden soll.



Art. 16    Ehrenamtlichkeit

Die Organe der Gesellschaft sind ehrenamtlich tätig. Die Gesellschaft vergütet den Organen die bei der Erfüllung der statutarischen Aufgaben erwachsenen Spesen. Der Vorstand erstellt ein Spesenreglement, das von der Mitgliederversammlung genehmigt wird.

In Ausnahmefällen, insbesondere bei einer das Mass ehrenamtlicher Tätigkeit längerfristig überschreitenden zeitlichen Beanspruchung kann einzelnen Mitgliedern der Gesellschaft eine symbolische Entschädigung für ihre Tätigkeit zugunsten der Gesellschaft ausgerichtet werden. Diese Entschädigung ist im Einzelfall auf Antrag des Vorstandes jährlich neu durch die Mitgliederversammlung festzulegen.

4.   Information

Art. 17Mitteilungen und Publikationen

Die Gesellschaft informiert die Mitglieder in geeigneter Form.

Die Mitglieder sind zu jeder Veranstaltung rechzeitig einzuladen. Die Einladung kann schriftlich, durch Publikation im Mitteilungsblatt, elektronisch oder auf anderem Weg erfolgen.

5.   Finanzen

Art. 18Einnahmen

Die Gesellschaft finanziert sich aus

a)        Mitgliederbeiträgen

b)        Freiwilligen Beiträgen

c)         Subventionen

d)        dem Ertrag ihres Vermögens.

Art. 19Mitgliederbeitrag

Jedes Mitglied hat einen jährlichen, betragsmässig von der Mitgliederversammlung festzulegenden Betrag (Mitgliederbeitrag) an die Gesellschaft zu entrichten. Der festzulegende Betrag muss dem Protokoll der Mitgliederversammlung entnommen werden können.

Art. 20Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen.

6.   Haftung

Art. 21Haftungssubstrat

Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Eine den Mitgliederbeitrag überschreitende, persönliche Haftung der Mitglieder für Gesellschaftsschulden wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.



Art. 22Versicherungssituation

Die Gesellschaft übernimmt ihren Mitgliedern gegenüber für ihre Veranstaltungen keinerlei Haftung. Die Teilnehmer von Anlässen und Kursen, die von der Gesellschaft organisiert und durchgeführt werden, sind selber für die Versicherungsvorsorge verantwortlich.

7.   Statutenänderungen

Art. 23Beschluss und Information

Statutenänderungen können von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von Zwei-Drittel der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Stellvertretung ist ausgeschlossen. Die Statuten werden jedem Mitglied zugestellt.

8.Auflösung der Gesellschaft

Art. 24Auflösungsbeschluss

Die Auflösung der Gesellschaft kann von der Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von Drei-Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. Stellvertretung ist ausgeschlossen.

Art. 25Liquidation

Für die Liquidation des Gesellschaftsvermögens ist der Vorstand verantwortlich. Alle Gegenstände von historischem oder künstlerischem Wert sind dem zuständigen Museum, die Protokolle und sonstigen Akten von Wert dem Staatsarchiv zur Aufbewahrung zu übergeben. Alle übrigen Gegenstände sind zu veräussern. Der Erlös ist zusammen mit dem übrigen Barvermögen der KBOG zu getreuen Handen zwecks Auslieferung an eine allfällige später erfolgende Neugründung einer allgemeinen Offiziersgesellschaft auf dem Gebiet der Stadt Bern und Umgebung zu übergeben.

9.   Schlussbestimmungen

Art. 26 Inkraftsetzung

Diese Statuten sind von der 148 Mitgliederversammlung der Offiziersgesellschaft der Stadt Bern vom 27. April 2009 in Bern beschlossen worden.

Sie treten sofort in Kraft und ersetzen diejenigen vom 25. April 1994.

Bern, den 27. April 2009

OFFIZIERSGESELLSCHAFT DER STADT BERN

Der Präsident                            Der Sekretär

Oberstlt i Gst Ch. Zimmerli          Hptm M. Brülhart



Genehmigt durch den Vorstand der Kantonal-Bernischen Offiziersgesellschaft (KBOG)

Bern, den 1. Mai 2009



Der Präsident KBOG



Oberstlt Martin Wenger

Die vergangene Mitgliederversammlung wurde mit einem Referat von Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Polizei- und Militärdirektor des Kantons Bern eröffnet. Dabei zeigte Regierungsrat Käser die Kernaufgaben, die Führungsstrukturen und insbesondere die bevorstehenden Veränderungen und Herausforderungen in seiner Direktion auf. Zahlreiche Mitglieder nutzten die Gelegenheit Fragen zu stellen.

Bereits nur eine Woche nach der Mitgliederversammlung fand die erste Informationsveranstaltung statt. Oberst Peter Forster, Chefredaktor der Militärzeitschrift „Schweizer Soldat" referierte über die komplexe Situation im Nahen Osten. Als langjähriger Kenner dieser Region erklärte uns Dr. Forster die historische und aktuelle Lage in Israel, in den palästinensischen Autonomiegebieten sowie im benachbarten Libanon und Syrien. Der Saal im Bellevue war bis auf den letzten Stuhl besetzt und die Zuhörer nutzten die Gelegenheit für Fragen und Bemerkungen zahlreich.

Im vergangenen Juni folgte der zweite Informationsevent in der Berner Kaserne. Der Chef der Bibliothek am Guisanplatz (ehemals Militärbibliothek), Dr. Jürg Stüssi-Lauterburg, führte uns sehr lebhaft und mit sehr vielen Detailkenntnissen durch die Schweizer Militärgeschichte von 1798 bis heute. Dabei zitierte er Persönlichkeiten dieser Epoche in deutscher, französischer, englischer und italienischer Sprache. Die Dienstleistungen der Bibliothek am Guisanplatz sind gratis und ein Besuch lohnt sich für jeden Geschichtsinteressierten.

Unser traditioneller Schiessanlass „COLT" fand wie gewohnt im Sand statt und wurde zusammen mit dem Feldweibelverband des Kantons Bern organisiert. Zur Pflege der Kameradschaft fand, wie bereits in den vergangenen Jahren zuvor, noch eine gemütliche Grillrunde mit Wurst und Bier statt.

Wie bereits im Vorjahr war auch die militärhistorische Exkursion wieder ein Erfolg. Über dreissig Teilnehmer versammelten sich an einem schönen Samstag im September in Murten und folgten den Ausführungen von Oberst i Gst Gerhard Wyss. In eindrücklicher Art und Weise zeigte uns Gerhard Wyss die Geschehnisse aus der Zeit der Burgunderkriege und insbesondere der Schlacht von Murten im Jahr 1476. Nach dem Besuch im Museum von Murten marschierten wir verschiedene Orte im Gelände ab und versuchten uns in die jeweilige Lage der Eidgenössischen Truppen und in das Heer des burgundischen Herzogs Karl des Kühnen zu versetzen. Von besonderem Interesse war dabei zu sehen, dass gewisse Erkenntnisse und Konsequenzen aus dem Bereich Aufklärung (Nachrichtendienst) dieser Zeit auch heute noch ihre Gültigkeit haben. So sollen die burgundischen Aufklärungstruppen das Herankommen der Eidgenossen zwar wahrgenommen haben, doch Karl der Kühne ignorierte die Warnungen und unterschätze die Situation. So hatten die Eidgenossen den Vorteil des Überraschungsmoments auf ihrer Seite. Am Nachmittag standen wir unter ebenso kundiger Führung von Brigadier aD Jürg Keller. Er zeigte und erklärte uns die Befestigungen auf dem Mont Vully aus der Zeit der Grenzbesetzung während des 1. Weltkrieges.

Am Neumitgliederanlass vom vergangenen November im Restaurant Harmonie musste Fritz Gyger noch zusätzliche Tische und Stühle bereitstellen. Das Fondue schmeckte ausgezeichnet und es fanden viele interessante Gespräche statt.

Mit gegen 450 Ballgästen aus der ganzen Schweiz war jeder Platz am diesjährigen OG Ball im Bellevue Palace Bern besetzt. Wie bereits im Vorjahr gelang es dem Organisationskomitee wiederum einen klassischen Offiziersball auf hohem Niveau zu realisieren. Die OG Bern dankt an dieser Stelle Oberstleutnant Mark Kobel und seinem Team für diese grosse Arbeit.

An der letzten Informationsveranstaltung informierte uns unser Mitglied Oberstlt i Gst Andreas Schaer („Mex") über die kommende Fussballeuropameisterschaft in der Schweiz und in Österreich. In seiner Funktion als Gesamtprojektkoordinator der Projektorganisation Öffentliche Hand UEFA EURO 2008 erläuterte „Mex" uns den Sachstand der Vorbereitungen sowie über die Chancen und Risiken des Grossanlasses.

Nach über zehnjähriger Vorstandstätigkeit werde ich Ende April als Vorstandmitglied und Präsident zurücktreten und die Geschicke der Gesellschaft an meinen Nachfolger übergeben.

Für das entgegengebrachte Vertrauen danke ich allen Mitgliedern. Insbesondere danke ich dem gesamten Vorstand für die geleistete Arbeit und die unermüdliche Unterstützung und wünsche dem neuen Vorstand der Offiziersgesellschaft der Stadt Bern viel Kraft und gutes Gelingen!

Christian Hirschi
Seit dem Fall der Mauer im Herbst 1989 hat die politische Landkarte in Europa und auf der ganzen Welt markante Veränderungen erfahren. Damit ergeben sich neue Gefahren und Risiken aber auch Chancen für die Schweiz. Die Schweizer Armee bemüht sich mit steten Reformen, den realen Bedrohungsbildern adäquat zu begegnen. Die Politik hat diese Entwicklung allerdings nur oberflächlich nachvollzogen. Aus dieser Konstellation ergeben sich Spannungsfelder, die der Armee die Erfüllung ihres Grundauftrages, die Gewährleistung von Sicherheit für die Bevölkerung in jeder Bedrohungslage, zunehmend erschweren. So ist die neue Armee zwar militärisch optimal aufgestellt, steht aber auf einem politisch nicht gefestigten Fundament. Diese Konstellation könnte sich in verschiedener Hinsicht als verhängnisvoll erweisen. Als Offiziersgesellschaft haben wir die Verpflichtung, auf erkannte Problemfelder hinzuweisen eine politische Diskussion darüber zu verlangen. Die nachfolgende, geraffte und damit notwendigerweise unvollständige Auslegeordnung will auf einige dieser ungelösten Grundsatzfragen hinweisen.

I. Ausgangslage

1. Grundlegende Veränderung der weltpolitischen Situation

Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und mit ihr des Ostblocks im Jahre 1991 ist die bipolare Weltordnung von einer multipolaren und damit ungleich komplexeren Situation abgelöst worden. Nebst den USA als einzig verbliebener Supermacht haben in den letzten Jahren die Milliardenvölker der Chinesen und Inder zunehmend an wirtschaftlichem und geopolitischem Einfluss gewonnen. Daneben haben sich mit der Türkei, dem Iran oder Pakistan Regionalmächte etabliert. Parallel zu dieser sicherheitspolitischen Entwicklung haben sich die Wirtschaft, das Wissen und im Rahmen der internationalen Organisationen ein Stück weit auch die Politik globalisiert. In gesellschaftspolitischer Hinsicht ist in der westlichen Welt und damit auch in der Schweiz die Individualisierung zu Lasten des Gemeinsinns im Wachsen begriffen. Konstant sind der gewaltige Bedarf der industrialisierten Länder an natürlichen Ressourcen und das Wohlstandsgefälle zwischen Nord und Süd geblieben.

In Europa wurde die 12 Staaten umfassende EG als reine Wirtschaftgemeinschaft zur EU als multispektraler Organisation von 27 Staaten und 470 Mio. Bürgern weiterentwickelt. Die EU bildet derzeit nicht nur den weltweit grössten Wirtschaftsraum sondern auch eine Wertegemeinschaft demokratischer und rechtstaatlicher Staaten sowie eine Friedensordnung, die seit über 50 Jahren das erneute Aufbrechen der jahrhundertealten, zwischenstaatlichen Konflikte in der Region zu vermeiden hilft. Die militärische Bedeutung der EU ist allerdings bedingt durch überholte, nationalstaatliche Sicherheitskonzeptionen und die Interessenpolitik der USA noch immer gering. So hatten die USA in Ost-Mitteleuropa, Dänemark, Spanien und Italien Verbündete für ihren Feldzug im Irak gefunden, während sich Deutschland und Frankreich gegen eine Beteiligung an diesem ohne Zustimmung der UNO geführten Krieg aussprachen. Gleichzeitig drängen die USA die EU dazu, die Türkei als Neumitglied in die Gemeinschaft aufzunehmen, wohl in der Meinung ihr strategisch wichtiger NATO-Partner im Nahmen Osten werde damit verlässlicher und wohl auch im Wissen darum, dass sich die EU wirtschaftlich und politisch von diesem Kraftakt kaum wird erholen können. In weniger als einer Generation hat sich also die weltpolitische Situation grundlegend verändert und wird sich weiter verändern.

2. Veränderte Bedrohungslage

Mit dem Wegfall des bipolaren Weltbildes ist die während 45 Jahren reale Gefahr eines terrestrischen, atomar unterstützten Grossangriffs aus dem Osten neuen Gefahren gewichen. Heute stehen wir vor einer völlig neuen Bedrohungslage. Im Fokus stehen der internationale Kampf gegen den (islamistischen) Terrorismus, die Proliferation von Massenvernichtungswaffen, der Ausbruch lokaler bewaffneter Konflikte und Krisen mit ihren unerwünschten Folgen (z.B. Flüchtlingsströme). Daneben erleben wir mit zunehmender Häufigkeit Naturkatastrophen, die mit der Erderwärmung im Zusammenhang stehen. Geostrategisch wird in den nächsten Jahrzehnten der Ferne Osten mit dem erstarkten China und den aufstrebenden Regionalmächten an Bedeutung gewinnen. Die US-Navy hat bereits auf diese Entwicklung reagiert und unlängst mehrere Flottenverbände aus dem Atlantik in den Pazifik beordert. In weiterer Zukunft dürfte sich auch der Kampf um die natürlichen Ressourcen, insbesondere das Wasser verschärfen und nicht nur wie bereits heute im Nahen Osten zu Konflikten führen.

3. Die Reaktion der Schweiz

3.1 Die sicherheitspolitische Analyse

Im Sicherheitspolitischen Bericht 2000, den der Bundesrat auch heute noch als gültige Grundlage seines sicherheitspolitischen Handelns betrachtet, werden die Gefahren und Risiken für die Schweiz analysiert. Der Bericht hält fest, dass die Sicherheitsprobleme von heute grenzüberschreitend seien und die Staaten Europas vor den gleichen Herausforderungen stünden. Der Bericht zieht deshalb den Schluss, dass sich eine verstärkte sicherheitspolitische Zusammenarbeit aufdränge. Die sicherheitspolitische Strategie wurde deshalb von der autonomen Verteidigung auf eine Kooperation im In- und Ausland ausgerichtet. Im Inland wurde eine optimale Abstimmung der eigenen Mittel über die „umfassende flexible Sicherheitskooperation" angestrebt. Im Ausland wurde eine verstärkte Zusammenarbeit mit befreundeten Staaten und internationalen Sicherheitsorganisationen sowie ein intensiveres Engagement bei der Friedenssicherung als Ziel definiert. Allerdings präzisierte der Bundesrat, dass er an einer kompromisslosen Einhaltung des Neutralitätsrechts festhalte. Trotzdem sah er einen erheblichen Handlungsspielraum der mehr als bisher im Sinne einer partizipativen Aussen- und Sicherheitspolitik genutzt werden müsse. Darauf basiert die neue Strategie Sicherheit durch Kooperation, welche die bisherige Strategie Sicherheit durch Autonomie ablöste.

3.2 Die strategische Neukonzeption der Armee

Ausgehend von dieser neuen Strategie wurden die Armeeaufträge Verteidigung / Raumsicherung, Existenzsicherung und Friedensförderung mit neuen Inhalten gefüllt. Die damalige Armee 95, ihrerseits selber ein Zwischenschritt, wurde konsequenterweise in die Armee XXI umgebaut. Von einem bewaffneten Bürgerheer mit vier Korps und einer starken kantonalen Verwurzelung wurde eine moderne, modular aufgebaute Einsatzarmee, zur Hauptsache aufgeteilt in die beiden Teilstreitkräfte Heer und Luftwaffe. Im Wissen darum, dass mit der verbleibenden Mannschaftsstärke von 120'000 aktiven AdA und dem enger gesteckten Finanzrahmen nicht wie bisher sämtliche erforderlichen Aufgaben abgedeckt und moderne Ausrüstung beschafft werden konnte, ging es seither darum, eine Kernkompetenz in den zentralen Einsatzbereichen und den wichtigsten Waffensystemen zu erhalten. Weitere Beschaffungen und die Ausbildung bis hin zur Einsatzbereitschaft mussten in das terminologisch aber in der Sache keineswegs neue Gefäss des Aufwuchses verschoben werden. Das vor Jahresfrist präsentierte Aufwuchskonzept ist bezüglich der Zeitverhältnisse, der finanziellen Mittel und der Beschaffungs- und Ausbildungsmöglichkeiten in der politischen Diskussion umstritten. So soll ein Aufwuchs gegen zehn Jahre in Anspruch nehmen können. Das Beispiel der Kriege in Ex-Jugoslawien lässt an dieser Annahme Zweifel aufkommen. 1989 war niemand von einem Krieg ausgegangen, 1991 war dieser aber bereits Realität. Auch soll ein Aufwuchs Mittel von mindestens CHF 40 Mia. benötigen. Woher diese Mittel in kürzester Zeit kommen sollen, ist offen. Sodann sollen die benötigten Rüstungsgüter möglichst rasch und in erheblicher Stückzahl beschafft werden. Ohne eigene Rüstungsindustrie dürfte dies ein schwieriges Unterfangen werden, zumal die Schweiz auf dem Weltmarkt in einer entsprechenden Bedrohungssituation nicht das einzige Land sein wird, das in diesem Zeitpunkt Rüstungsgüter beschaffen will. Bei einer Reduktion der Truppenstärke von 800'000 auf 120'000 (plus Reserve) Mann, einer Reduktion des VBS- (bzw. EMD-) Budget zwischen 1980 und heute von 8.2% auf 3.7% der Gesamtausgaben und einer massiven Kostensteigerung von Hochtechnologiegütern stellt sich die Frage nach den Alternativen zum vorliegenden Aufwuchskonzept. Kritiker und Befürworter befleissigen sich gleichermassen, auf den Aufwuchs während des zweiten Weltkrieges hinzuweisen. Damals war die Schweiz auch erst im Jahre 1944 bereit ... .

3.3 Die Umsetzung des sicherheitspolitischen Konzepts

Im Bereich der Verteidigung/Raumsicherung wurden in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte sowohl in der Ausbildung als auch in der qualitativen Ausrüstung gemacht. Die Ausbildung wurde auf allen Stufen effizienter und effektiver gestaltet. Angefangen mit der dreitägigen Rekrutierung, anlässlich der die angehenden Wehrmänner individuell beurteilt und nach Möglichkeit auch für eine entsprechende Funktion vorgesehen werden, über die auch im internationalen Vergleich qualifizierte Stabsausbildung bis hin zu den computersimulierten und minutiös geplanten Übungen auf Stufe Grosser Verband und Teilstreitkraft.

Auch die Ausrüstung durchschritt nach Massgabe der finanziellen Möglichkeiten einen technologischen Quantensprung. Von der persönlichen Ausrüstung über die Führungsinformationssysteme in den Gefechtsfahrzeugen bis hin zum im Aufbau befindlichen FIS Heer fanden zahlreiche Neuerungen Einzug.

Im Bereich der Existenzsicherung finden zahlreiche Einsätze statt, die bisher allesamt erfolgreich verlaufen sind. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass aus der bisherigen Ausbildungsarmee eine eigentliche Einsatzarmee geworden ist. Mehr als die Hälfte der Diensttage der WK-leistenden Milizangehörigen geht mittlerweile auf das Konto der Einsätze. Auch wenn einzelne dieser Einsätze aufgrund ihres fehlenden militärischen Nutzens hinterfragt werden können, hat diese Entwicklung grundsätzliche Auswirkungen auf die Armee. Um die Vielzahl unterschiedlichster Einsätze bewältigen zu können, wird angestrebt die Anzahl Durchdiener zu erhöhen und den Grossteil der Einsätze durch diese Milizsoldaten leisten zu lassen.

Im Bereich der Friedensförderung engagiert sich die Schweiz derzeit mit rund 220 AdA in diversen Krisengebieten rund um den Globus. Das Gros der Truppe leistet ihren Einsatz in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo. Militärbeobachter und Offiziere in internationalen Stäben leisten Dienst von Jerusalem über Georgien nach Afghanistan. Zudem engagiert sich die Schweiz seit 1997 mit Experten in der humanitären Minenräumung u.a. auf dem Balkan, in Jemen, Aserbaidschan, Äthiopien, Eritrea, Somaliland, Afghanistan, Sri Lanka, Irak und Tschad. Die im Rahmen der AXXI vorgesehene Aufstockung auf Bataillonsstärke (rund 500 AdA) ist aufgrund der neuesten politischen Zugeständnisse des VBS, die zur Mehrheitsfindung für den Entwicklungsschritt 08/11 gemacht wurden, um weitere zwei Legislaturen verschoben worden. Im Vergleich zu Österreich oder den Nordischen Ländern nimmt sich das schweizerische Engagement im Bereich der Friedensförderung sehr bescheiden aus.

Von militärischen oder sicherheitspolitischen Engagements in internationalen Organisationen hat die Schweiz bisher abgesehen. Einzig dem Programm „Partnership for Peace" (PfP) hat sich die Schweiz 1996 angeschlossen. Anlässlich des Beitritts zu PfP bekräftigte der Bundesrat, dass die Schweiz der dauernden und bewaffneten Neutralität verpflichtet sei, und versicherte, dass die Schweiz keine Absicht hege, die Neutralität aufzugeben und der NATO beizutreten.

3.4 Der Entwicklungsschritt 08/11

Schon bei der Konzeption der AXXI kommunizierte der Bundesrat klar, dass die Armee laufend den aktuellen Bedürfnissen anzupassen sein wird. Nachdem die Planer der AXXI ursprünglich von einem Budget von CHF 4.3 Mia. ausgegangen waren, stehen heute noch CHF 3.7 Mia. zur Verfügung. Trotz Umlagerungen und erheblichen Sparanstrengungen u.a. in den Bereichen Verwaltung und Logistik macht allein schon der engere Finanzrahmen Anpassungen nötig. Geplant ist u.a. die stärkere Fokussierung auf die Raumsicherung und die Verminderung der klassischen Verteidigungsanstrengungen. Dies hat eine Reduktion der Panzer- und Artillerieformationen zu Gunsten einer Erhöhung der Infanterieverbände zur Folge. Wie bereits ausgeführt, ist sodann die Erhöhung der Anzahl Durchdiener geplant, um die Einsätze besser bewältigen zu können. Schliesslich ist auch die Aufstockung des für Auslandeinsätze zur Verfügung stehenden Kontingents vorgesehen. Nachdem die bundesrätlichen Vorschläge in der Herbstsession 2006 in Flims im Nationalrat eine Abfuhr erlitten hatten, ging es in den letzten Monaten darum, das Reformprojekt im Interesse der Armee zu retten. Die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) engagierte sich mit einem runden Tisch der bürgerlichen Parteien aktiv in der Lösungsfindung. Dabei zeigte sich einmal mehr, dass die politische Unterstützung für Armeefragen in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist, und dass die immer noch weit verbreitete Vorstellung, bürgerliche Politiker stünden unisono für die Interessen der Armee ein, schlicht naiv ist. Die militär- und noch mehr die sicherheitspolitische Trennlinie verläuft heute eher zwischen Konservativen (auf beiden Seiten des politischen Spektrums) und Liberalen. Den jüngsten Verlautbarungen aus dem VBS zufolge darf man trotz des sich abzeichnenden politischen Kuhhandels (dieser Begriff sei durchaus positiv verstanden) guter Hoffnung sein, dass das Projekt wenn auch mit Abstrichen – vorab bei den Auslandengagements und einer geringeren Reduktion der mechanisierten Verbände - eine Mehrheit im Parlament finden wird.

3.5 Die MG-Revision 09

Parallel zur aktuellen Reformdiskussion um den Entwicklungsschritt 08/11 lief Ende 2006 die Vernehmlassung zur Revision 09 der Militärgesetzgebung. Vorgeschlagen wird u.a. ein Auslandobligatorium für die Miliz, die Leistung eines verlängerten WK's im Ausland, die Verpflichtung von Durchdienern zu Auslandeinsätzen. Grundsätzlich stösst die Revisionsvorlage mehrheitlich auf Zustimmung. Einige Vernehmlasser lehnen die Vorlage aber grundsätzlich ab, insbesondere weil sich diese mit dem Entwicklungsschritt 08/11 überschneiden würde oder weil sie sich in Bezug auf einige Revisionsschwerpunkte (Auslandeinsätze, internat. Ausbildungszusammenarbeit) in die falsche Richtung bewege. Andere Vernehmlasser postulieren ein Aufschieben der Vorlage bzw. der mit der AO-Revision 08 zusammenhängenden Revisionsgegenstände. Die SOG kritisierte vor allem die Möglichkeit von sechswöchigen WK's (ohne KVK) im Ausland als milizuntauglich.

3.6 Zusammenfassung

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die modernen Bedrohungen erkannt und sorgfältig analysiert und die notwendigen Anpassungen im VBS und in der Armee in verwaltungstechnischer bzw. militärischer Hinsicht eingeleitet und teilweise umgesetzt worden oder zumindest in Planung sind. Bei aller Kritik die an der Armee und ihrer Führung heute geübt wird, wird häufig verkannt, dass die Armee ihre Hausaufgaben im Rahmen des ihr politisch zugestandenen Handlungsspielraums zur Hauptsache gemacht hat.

II. (Sicherheits-) politische Herausforderungen

1. Die Armee in der politischen Diskussion

In den letzten 18 Jahren wurden zahlreiche sicherheitspolitisch und militärisch relevante Fragen öffentlich diskutiert und auch entschieden. So befanden die Stimmbürger zweimal über Armeeabschaffungsinitiativen, ein Verbot von Rüstungsexporten, die Beschränkung der Anzahl Waffenplätze, die Beschaffung von Kampfflugzeugen etc. Die aktuellen Reformprojekte bilden ebenfalls Gegenstand kontroverser Diskussionen und auch die Zukunft verspricht mit der Initiative Weber (Beschränkung des Lärms von Kampfflugzeugen in Tourismusregionen), der Frage nach der Aufbewahrung von Armeewaffen zu Hause und noch nicht erloschenen Gelüsten zur Abschaffung der Armee viel Gesprächsstoff. Ingesamt hat aber das Interesse an öffentlichen Diskussionen zu sicherheitspolitischen und militärischen Fragen in den letzten Jahren markant abgenommen. Nur wenige Parlamentarier interessieren sich ernsthaft für diese Fragen und noch weniger verstehen etwas davon. In Offizierskreisen werden derweil vorab praktische Fragen zur Umsetzung der AXXI, die Bezeichnung von Brigaden, die Rahmenbedingungen für Berufsoffiziere ... erörtert.

2. Erörterung der Grundsatzfragen tut Not

2.1 Die bisher nicht geführte politische Diskussion

Nebst all diesen Diskussionen von Einzelfragen tut heute eine offene, kritische Diskussion und Entscheidfindung zu den Grundsatzfragen auf politisch-strategischer Ebene wie der Stellung der Schweiz in Europa und der Welt, die Bedeutung der Neutralität in der heutigen Zeit und die allgemeine Wehrpflicht Not. Auch wenn die beiden erstgenannten Diskussionspunkte keine spezifisch sicherheitspolitischen Fragestellungen beinhalten, zeichnet sich aufgrund der politischen Konstellation dennoch ab, dass diese auch auf der sicherheits- und nicht (nur) auf der aussen- und aussenwirtschaftspolitischen Ebene erörtert werden müssen. Obwohl die Notwendigkeit einer Klärung dieser Fragen auf der Hand liegt, haben es bisher sowohl Bundesrat und Parlament als auch die aussen- und sicherheitspolitischen Meinungsmacher vermieden, diese Fragen zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion zu machen. Zu langfristig und komplex sind diese Fragestellungen, als dass sich damit kurzfristige politische Erfolge feiern oder Geschäfte machen liessen. Die SOG beabsichtigt, die Diskussion zu den Grundsatzfragen zu forcieren, sobald der Entwicklungsschritt 08/11 politisch verabschiedet sein wird. Ob allerdings die Entscheidungsträger willens sind, dieses Diskussionsangebot anzunehmen, bleibt abzuwarten. Ein Versuch ist es allemal wert; in diesem Sinne verstehen sich auch die nachfolgenden Ausführungen.

2.2 Die Wahrung nationaler Interessen

Im Zentrum der Überlegungen muss die möglicherweise ungewohnte Frage stehen, wie die Schweiz ihre nationalen Interessen unter steter Berücksichtigung der universellen Menschenrechte und des Völkerrechts am besten wahren kann. Um diese Frage beantworten zu können, muss das Selbstverständnis der Schweiz hinterfragt werden. Nach der bisherigen Konzeption versteht sich die Schweiz als mitteleuropäischer Kleinstaat, der sich der dauernden Neutralität verschrieben hat. Betrachtet man die heutige politische und wirtschaftliche Landkarte Europas, so stellt man fest, dass sich die Schweiz politisch nicht mehr in Mittel- sondern in Westeuropa befindet und wirtschaftlich alles andere als ein Kleinstaat ist. Die Schweiz nimmt ihre wirtschaftlichen Interessen weltweit sehr erfolgreich wahr. Selbst geographisch ist die Schweiz nicht kleiner als zahlreiche andere europäische Länder wie z.B. die Niederlande, Belgien, Dänemark, Slowenien, die Baltischen Staaten, Luxemburg ... . Sodann ist die Schweiz umgeben von EU-Staaten (mit Ausnahme Liechtensteins) und NATO-Staaten (mit Ausnahme Liechtensteins und Österreichs).

Aufgrund der modernen Bedrohungslage ist die Schweizer Wirtschaft betroffen, wenn Terroranschläge in New York, London oder anderswo stattfinden. Jeder Bürger, der sein Geld an der Börse investiert hat, ist finanziell betroffen von Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten. Schweizer Bürger sind von Terroranschlägen (z.B. Ägypten 1997), Kriegen (z.B. Libanon 2006) oder Katastrophen weltweit betroffen und haben einen Anspruch darauf, repatriiert zu werden. Nationale Interessen sind in der heutigen, globalisierten Welt somit nicht nur auf dem eigenen Staatsgebiet sondern weltweit zu wahren.

2.3 Die Frage der Kooperation

Die bisherige Konzeption ging davon aus, dass die Schweiz ihr Staatsgebiet autonom verteidigen können müsse. Heute ist die Schweiz aber weder militärisch noch politisch in der Lage, sich selber zu verteidigen und zwar weder nach dem Verständnis der autonomen Verteidigung noch nach der Konzeption der Sicherheit durch Kooperation. Zur Wahrung ihrer politischen Interessen in einem internationalen Kontext ist die Schweiz kaum in der Lage, wie uns diverse Beispiele der letzten zehn Jahre gelehrt haben. Bei der Abwehr einer terroristischen Bedrohung ist die Schweiz auf eine enge und vollwertige Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten Dritter angewiesen. Für den wenig wahrscheinlichen Fall eines Beschusses mit Raketen oder gar für den noch sehr viel unwahrscheinlicheren Fall eines terrestrischen Angriffs ist ein Zusammenwirken zumindest mit den Nachbarn unumgänglich und zwar selbst dann, wenn die Schweiz im Rahmen des Aufwuchses die nötigen Mittel beschaffen könnte. Zur Abwehr der meisten modernen Bedrohungen ist also eine Kooperation mit Dritten unumgänglich geworden. Eine solche Kooperation kann aber nicht in einer ad hoc-Koalition unter Zeitdruck getroffen werden. Das Eingehen einer ad hoc-Koalition in Zeiten der Not erscheint angesichts der politischen Konstellationen und Bündnisse illusorisch, zumal die Schweiz bisher bewusst eine vertiefte, institutionalisierte Kooperation abgelehnt hat. Auch ist es heute nicht mehr mit Geheimabsprachen wie im zweiten Weltkrieg getan. Das demokratisch rechtsstaatliche Staatsverständnis des 21. Jahrhunderts erfordert einen politischen Entscheid solch zentraler Fragen. Angesichts der Komplexität der Bedrohungsformen, der Schwerfälligkeit politischer Entscheidungsprozesse und des grossen Zeitbedarfs für die Sicherstellung der Interoperabilität sind institutionelle Kooperationsformen die logische Folge. Wie eine solche Kooperation auszugestalten ist und mit wem sie eingegangen werden kann, bedarf einer sorgfältigen Klärung.

2.4 Die Zukunft der Neutralität

Ob die Neutralität als sicherheitspolitisches Instrument in einer zukünftigen Konzeption noch Platz haben wird, muss ebenfalls Gegenstand dieser Klärung sein. Der heute ideologisch verklärte Begriff der Neutralität, auf den sich die Konservativen beider Seiten des politischen Spektrums berufen, darunter aber diametral verschiedene Positionen vertreten, und sich gleichzeitig auf die angebliche Legitimation durch 80% der Schweizer Bevölkerung berufen, spielt in einer nüchternen Situationsanalyse praktisch kaum mehr eine Rolle. Gegen den (islamistischen) Terror, der sich auch gegen unsere eigenen Bürger richtet, schützt Neutralität nicht. In einer heute denkbaren Verteidigungssituation schützt uns die Neutralität ebenfalls nicht; die Schweiz wird als Bestandteil Europas und damit der westlichen Welt verstanden, wenn sie international überhaupt Beachtung findet. Zur nachhaltigen Durchsetzung der Neutralität mit militärischen Mitteln gegen einen modernen Gegner sind wir (leider) nicht in der Lage. Die Guten Dienste, welche die Schweiz als neutraler Staat noch bis Ende 1980-er Jahre erfolgreich angeboten hatte, haben ihre Bedeutung weitgehend verloren. Friedensverhandlungen finden heute überall auf der Welt statt, von Oslo über New York nach Jerusalem. Eine Analyse der gegenwärtigen Konflikte und Krisen ergibt, dass die Schweiz einzig im Irak-Krieg verpflichtet wäre, Neutralität zu wahren. Aber selbst dort wäre sie wie das Beispiel Deutschland zeigt, selbst als Mitglied der NATO und der EU weder rechtlich noch politisch zur Parteinahme verpflichtet. Sollte die Klärung ergeben, dass die Schweiz weiterhin an einer klar definierten Neutralität festhalten will, so ist diese auf ihren Kerngehalt zurückzuführen: das Verbot der Parteinahme im Falle eines Konfliktes zwischen zwei oder mehreren souveränen Staaten.

Ohne dass diese grundsätzliche Frage nicht geklärt ist, wird keine Ruhe in die schweizerische Sicherheitspolitik und damit auch nicht in die Armee kommen, da sämtlichen Strategien und Planungen der politisch stabile Boden fehlt. Auch dürfte es zusehends anspruchsvoller werden, grosse Beschaffungsprojekte wie den Ersatz des F-5E politisch durchzusetzen. Deshalb muss es im Interesse der Offiziersgesellschaften sein, dass diese Grundsatzfrage öffentlich diskutiert und darüber entschieden wird. Allerdings ist in der Geschichte der Eidgenossenschaft kaum je ein aussen- und sicherheitspolitisch entscheidender Schritt ohne Druck von aussen durchgesetzt worden. Das war bereits bei der Einführung der Neutralität so; es blieb der Ständen der Eidgenossenschaft seit 1515 nichts anderes übrig, als neutral zu sein und sich die Unabhängigkeit durch den Verkauf der wehrfähigen Männer in fremde Dienste zu sichern. Auch bei der Einführung des Konzepts der dauernden Neutralität ausgangs des 19. Jahrhunderts war dies nicht anders: die politisch und militärisch schwache Schweiz versuchte sich im Rahmen der Nationalstaatenbildung in Europa zu behaupten. So wird diese politische Diskussion voraussichtlich noch einige Zeit auf sich warten lassen. Aufgrund der stabilen politischen Lage im EU-Raum ist die Schweiz in der vorteilhaften Lage, dass sie sich mit der Analyse ihrer militärischen und sicherheitspolitischen Grundkonzeption Zeit lassen kann. Besser diese Diskussion heute zu führen als dazu gezwungen oder gar von der Realität eingeholt zu werden

2.5 Armee ja, aber ohne mich ... zur Zukunft der allgemeinen Wehrpflicht

Eine weitere, wenn auch weniger ideologisch befrachtete Grundsatzfrage betrifft die allgemeine Wehrpflicht. Die Konzeption der allgemeinen Wehrpflicht hat ihren Ursprung in der „levée en masse" der französischen Revolution. Seit der Wende von 1989 hat sich das Bedürfnis der Europäischen Armeen an ihr Personal aber grundlegend verändert. Gefordert sind nicht mehr eine möglichst hohe Anzahl an Bürgersoldaten sondern eine kleinere Anzahl gut ausgebildeter, multifunktional einsetzbarer und jederzeit verfügbarer Soldaten. In Frankreich hat dies zur Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zugunsten einer Berufsarmee geführt. In Deutschland wird die Einführung einer Berufsarmee insbesondere aufgrund der zunehmenden Anzahl internationaler Einsätze mit langen Auslandpräsenzzeiten und der immer komplexer werdenden Systeme alle paar Jahre auf die politische Agenda gesetzt. Die Schweiz hat sich bisher mit der geplanten Aufstockung des Berufspersonals, der Einführung von Zeitsoldaten und Durchdienern beholfen. Zudem wurden die Ausbildungszeiten in den unteren Kaderlehrgängen deutlich gekürzt. Im Rahmen der Revision 09 wird die Möglichkeit zum Aufgebot zu einem WK im Ausland von doppelter Dauer in einem Jahr zur Diskussion gestellt. Auch die Schweizer Armee ist darauf angewiesen, über rasch disponible und entsprechend ausgebildete Soldaten und Kader zu verfügen, sei es für die Einsätze oder die Ausbildung. Trotz der hohen zeitlichen Belastung von Bataillonskommandanten und Stabsoffizieren von bis zu 50 Tagen pro Jahr finden sich weiterhin genügend Interessenten. Auch Interessenten für die Offiziersausbildung melden sich wieder in genügender Anzahl. Anders sieht es bei den Funktionen auf Stufe Bat Stab aus, wo schon seit mehreren Jahren personelle Engpässe zu verzeichnen sind.

Ob auch in Zukunft den Bedürfnissen der Armee entsprechend Milizkader insbesondere für höhere Kaderfunktionen in genügender Anzahl und Qualifikation zur Verfügung stehen werden, hängt einerseits von der Weiterentwicklung der Armee und andererseits von den Bedürfnissen der Wirtschaft und der Gesellschaft ab. Im letzten Jahr wurden rund 35 Prozent der Stellungspflichtigen als untauglich bezeichnet und damit nicht in die Rekrutenschule aufgeboten. In der Rekrutenschule werden einige Prozent der Eingerückten entlassen. Während der ordentlichen Dienstzeit verabschieden sich noch einmal einige Prozent aus der Dienstpflicht. Somit wird kaum mehr als die Hälfte der Männer mit Schweizer Bürgerrecht ihre reguläre Militärdienstzeit (vollständig) absolvieren. In der heutigen Gesellschaft reicht es keinem zum Nachteil, wenn er den Militärdienst nicht absolviert. In zahlreichen Unternehmen, insbesondere in grossen Unternehmen mit internationaler Ausrichtung, bei ausländisch gehaltenen Arbeitgebern oder bei Arbeitgebern mit einem ausländischen Management werden längere militärbedingte Absenzen meist nicht gern gesehen, die in den militärischen Ausbildungen angeeigneten Kompetenzen aber sehr wohl.

Ob heute noch von Wehrgerechtigkeit gesprochen werden kann, sollte ebenfalls zum Gegenstand einer öffentlichen Diskussion gemacht werden. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass gut 25 Prozent der jungen Männer nicht Schweizer Staatsangehörige sind aber in gleichem Masse von den Errungenschaften unseres Staates profitieren, muss auch die Frage erörtert werden, ob nicht eine allgemeine Dienstpflicht mit einer beschränkten Wahlmöglichkeit seitens des Dienstpflichtigen und des Staates (Wehrdienst ja oder nein) eingeführt werden sollte.

Autor:

Dr. Christoph Zimmerli, Oberstlt i Gst, Altpräsident OGB, Vorstandsmitglied SOG, Bern. Der Autor vertritt in diesem Beitrag ausschliesslich seine persönliche Meinung.

Lesen in Sie in unserer Rubrik "Berichte" Interessantes über vergangene Anlässe oder Jahresrückblicke der einzelnen Vorstandsmitglieder.

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Berichte vergangener Anlässe:

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